Die 10 häufigst gestellten Fragen
1. Wann kann ich mein Kind im Kindergarten anmelden?
In der Regel genügt eine Vorlaufzeit von ca. einem dreiviertel Jahr. Ein Kindergartenjahr beginnt immer zum 1. August jeden Jahres, die Platzvergabe erfolgt im 1. Quartal des selben Jahres. Jedes Jahr gibt es einen Tag der offenen Türe (4. Quartal) in unserer Einrichtung, an welchem Sie sich die Räumlichkeiten im laufenden Betrieb anschauen können. Anschließend können Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder für eine Aufnahme im folgenden August anmelden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage (unter "Aktuelle Infos" und "Anmeldeverfahren") oder in der lokalen Presse über den genauen Termin dieser Veranstaltung. Das Anmeldedatum wird nicht vermerkt und hat daher keinen Einfluss auf die Aufnahme!
2. Muss ich in möglichst vielen Einrichtungen anmelden, um einen Platz zu erhalten?
In der Vergangenheit haben Eltern ihre Kinder oft in mehreren Einrichtungen angemeldet. Dies hatte zur Folge, dass einige Eltern mehrere Angebote für einen Kindergartenplatz erhielten und andere Eltern gar kein Angebot. Im Jahr 2012 wurde daher von der Stadt Langenfeld ein EDV- Anmeldeprogramm eingeführt, welches das Anmeldeverfahren vereinheitlichen und vereinfachen soll. Doppelanmeldungen und Mehrfachzusagen werden nun vermieden. In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Langenfeld finden Tage der offenen Türe statt, an welchen Sie sich die Räumlichkeiten ansehen und einen Eindruck von der konzeptionellen Arbeit erhalten können. Entscheiden Sie sich bitte anschließend, in welcher der Einrichtungen es Ihnen am besten gefallen hat. Nehmen Sie bitte nur in dieser einen Einrichtung die Anmeldung Ihres Kindes vor. Diese Einrichtung hat nun die Priorität 1 und damit die Federführung für Ihr Kind. Möchten Sie Ihr Kind in weiteren Einrichtungen anmelden (Priorität 2, 3 usw.), so erfolgt dies ebenfalls in dieser favorisierten Einrichtung. Sie müssen nicht in mehreren Einrichtungen anmelden oder vorsprechen.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Mitarbeiter/innen des Referates Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport gerne zur Verfügung.
3. Ich bin nicht berufstätig, darf ich mein Kind trotzdem anmelden?
Auch wenn Sie nicht berufstätig sind können Sie Ihr Kind gerne bei uns anmelden. Sie haben ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Bei unter 3-jährigen Kindern besteht hierbei ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege, über 3-jährige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, so haben Sie die Wahl zwischen 25 oder 35 Stunden wöchentlicher Betreuung (25 Stunden bei unter 3-jährigen Kindern) in unserem Haus. Sollten Sie 45 Stunden Betreuung benötigen, so brauchen wir einen Arbeitsnachweis der sorgeberechtigten Elternteile, da diese Plätze budgetiert sind.
4. Ist die Anmeldung verbindlich?/ Wann bekomme ich eine Zusage?
Eine schriftliche Zusage wird Ihnen im ersten Quartal durch die zusagende Einrichtung zugeschickt. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie einen Betreuungsvertrag ausgehändigt bekommen haben und dieser von den sorgeberechtigten Elternteilen sowie von der Leitung unterschrieben worden ist. Sollten Sie den Platz in unserem Familienzentrum nicht benötigen, bitten wir Sie um eine zeitnahe Absage. Nach Ablauf einer von uns festgelegten Frist, werden freie Plätze durch die bestehende Warteliste neu zugeteilt.
Kinder die das 3. Lebensjahr erreichen, und somit einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können auch im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen werden, insofern es die Kapazität der Gruppen zulässt. Bei unter 3-jährigen Kindern ist dies mit Erreichen des Rechtsanspruchs (Vollendung des 1. Lebensjahres) nur selten möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine "Wunscheinrichtung".
Wenn Sie keine Zusage durch eine Einrichtung erhalten, dann wird Ihnen durch das Referat Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport eine Absage mit weiteren Informationen zugesendet.
5. Wie verhalte ich mich nach dem Erhalt einer Zusage für einen Kindergartenplatz?
Nach der schriftlichen Zusage, bitten wir Sie, sich in unserem Familienzentrum zu melden, um Ihren Betreuungsplatz zu- oder abzusagen. Sie erhalten anschliessend nach Absprache die notwendigen Unterlagen, wie z.B. den Betreuungsvertrag. Im Frühjahr des jeweiligen Jahres findet ein Elternabend statt, an dem Sie alle weiteren nötigen Informationen erhalten.
6. Braucht mein Kind eine Gesundheitsbescheinigung vom Kinderarzt?
Vor der Aufnahme erhalten Sie den Vordruck "Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung", den Sie bitte von Ihrem Kinderarzt ausfüllen lassen. Dieses Attest ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Kindergarten, muss am ersten Kindergartentag vorliegen und darf hierbei nicht älter als 6 Wochen sein.
7. Wie verläuft die Eingewöhnungsphase meines Kindes?
Die Eingewöhnungsphase gestaltet sich nach den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie.
Wir geben den Kindern die Möglichkeit, in ihrem eigenen Tempo den Ablauf, die Räume und die Menschen im Familienzentrum kennen zu lernen. Jedes Kind wird individuell begleitet und beobachtet. Bei unter 3-jährigen Kindern orientieren wir uns an dem Ablauf des "Berliner Eingewöhnungsmodels".
Nach ca. 6 bis 8 Wochen findet auf der Grundlage schriftlicher Beobachtungen ein Gespräch zum Ende der Eingewöhnungszeit statt. Hierbei wird der in der Regel positive Verlauf der Eingewöhnungszeit mit den Eltern besprochen. Weitere Informationen erhalten Sie von den pädagogischen MitarbeiterInnen des Familienzentrums.
8. Muss ich die Betreuungskapazität voll ausnutzen?
Nein. Sie buchen ein Stundenkontingent von 25, 35 oder 45 Stunden. Diese Stunden können in den folgenden Zeiträumen flexibel genutzt werden:
25 Stunden: täglich von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr + 2 mal die Woche nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
35 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
45 Stunden: nach Bedarf zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr
Wenn Sie das Stundenbudget einer Woche nicht vollständig ausnutzen, verfallen die übrigen Stunden.
Unsere Bildungsangebote finden hauptsächlich in den Kernzeiten, zwischen 8:00 Uhr bis 11:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, statt.
9. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist, oder einen Tag Urlaub nehmen will?
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Urlaub oder Krankheit bis 8:30 Uhr ab. Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, gilt in unserer Einrichtung: "Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten". Da auch wir meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sind, bitten wir Sie uns umgehend über die Krankheit Ihres Kindes zu informieren.
10. Ich habe mein Kind XX Stunden angemeldet, brauche aber ab nächstem Monat eine längere/kürzere Betreuungszeit. Was kann ich jetzt machen?
Sie haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, dass aktuelle Stundenkontingent zu kündigen um anschliessend einen neuen Betreuungsvertrag mit neuer Stundenzahl abzuschließen. Für Ihr Kind könnte dies einen Gruppenwechsel nach sich ziehen. Dies ist im Einzelfall zu betrachten.
Da die Anzahl der 45 Stunden Plätze budgetiert ist, besteht die Möglichkeit, dass unser Kontingent erschöpft ist und Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie von den pädagogischen Fachkräften des Familienzentrums.