Elternarbeit
Da sich das Familienzentrum als familienunterstützende Einrichtung versteht, ist Elternarbeit für uns unerlässlich und wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Dabei sehen wir Eltern als gleichwertige Partner und nehmen sie in ihren Anliegen ernst. Eine Förderung ihres Kindes ist nur möglich, wenn die Kindertageseinrichtung und die Eltern miteinander kooperieren und an gemeinsamen Zielen arbeiten.
Wir wünschen uns, dass sich Eltern und Kinder bei uns gleichermaßen wohl fühlen. Kinder, die die Beziehung zwischen den pädagogischen Fachkräften und Eltern als achtungsvoll und interessiert erleben, können sich wohl und geborgen in der Einrichtung fühlen. Dieses Vertrauen ist eine Voraussetzung dafür, dass die Tageseinrichtung für Kinder zu entwicklungsfördernden und anregenden Lern- und Erfahrungswelten werden.
Wir bieten ihnen Hospitationen, Gespräche und verschieden Elternaktionen an. Ein kurzer täglicher Informationsaustausch unterstützt unsere Arbeit zusätzlich und wird von uns gewünscht. Mindestens einmal jährlich findet auf Gruppenebene ein Elterngespräch mit Ihnen statt. Inhalt dieser Gespräche ist z.B. eine Reflexion der Eingewöhnungszeit (in den ersten 6 bis 8 Wochen nach Aufnahme). Desweiteren führen wir mit Ihnen Gespräche über die Entwicklung Ihres Kindes oder tauschen uns bei Fragen und Problemen mit Ihnen aus. Zusätzliche Gesprächstermine können von Ihnen oder den pädagogischen MitarbeiterInnen vereinbart werden.
Eltern können in zwei Gremien mitwirken (§ 9 KiBiz)
Elternbeirat - Dieser setzt sich aus einem aus ihrer Gruppe gewählten Mitglied des Elternbeirates und dessen Vertreter zusammen. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräften zu fördern und das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung zu beleben. Der Elternbeirat vertritt auch die Interessen der Eltern gegenüber den pädagogischen MitarbeiterInnen.
Rat der Tageseinrichtung (R.d.T.) - Der Elternbeirat bildet mit dem Träger und den in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte den Rat der Tageseinrichtung. Dieser berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtungen zu vereinbaren. Der Rat der Tageseinrichtung tagt mindestens dreimal jährlich.