Aufnahmekriterien
Veröffentlicht am:
01.08.2020
Aufnahmekriteriender städtischen Kindertageseinrichtungen in Langenfeld
Die Leitung der Einrichtung entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung von Betriebserlaubnis, Priorität 1 sowie der unten genannten Aufnahmekriterien.
Aufnahmekriterien für Kinder bis zum dritten Geburtstag:
- Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem 01.08.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.
- Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter werden mit Vorrang aufgenommen.
- Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollten nach Möglichkeit aufgenommen werden.
- Besondere soziale Gründe können für eine Aufnahme berücksichtigt werden.Auf die Altersstruktur der Kinder ist zu achten.
- wird ein Nachweis der Berufstätigkeit beider Sorgeberechtigten eingefordert.
Aufnahmekriterien für Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt:
- Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung.
- Die jeweils ältesten Kinder sollen vorrangig aufgenommen werden und Kinder, deren Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist.
- Tagesstättenplätze werden an die Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter und Väter vorrangig vergeben.
- Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratet und unverheiratet zusammenlebendeSorgeberechtigte) sollten nach Möglichkeit aufgenommen werden.
- Besondere soziale Gründe können für eine Aufnahme berücksichtigt werden.
- Für einen45h Platz wird ein Nachweis der Berufstätigkeit beider Sorgeberechtigten eingefordert.
Aufnahme von Geschwisterkindern:
- Kinder, deren Geschwister bereits eine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, haben, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
Stand: 01.2018