Konzept
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kindertageseinrichtungen findet sich in den Paragraphen des „Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz). „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" (§1 Abs. 1 SGB VIII, siehe auch §13 Abs. 2 KiBiz). „Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind konfessionell und weltanschaulich nicht gebunden und stehen allen Kindern - unabhängig von Herkunft und Religion - offen" (Trägerkonzeption der städt. Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 1).
Konzeption des städt. integratives Familienzentrums Götscher Weg - Stand Oktober 2018
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere mich.
Lass mich tun, und ich verstehe.
(Konfuzius)